AGB
PageLabs GbR · Hamburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PageLabs GbR für Website-Erstellung, laufende Betreuung und ergänzende digitale Leistungen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der PageLabs GbR, Tobias Baar und Janne Baar, Geschwister-Scholl-Straße 71, 20251 Hamburg – nachfolgend „PageLabs“ – und ihren Kunden über die Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Bereitstellung und Betreuung von Websites sowie ergänzende digitale Leistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer sonstigen Vertragsvereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Darstellungen, Preise und Leistungsbeschreibungen auf der Website von PageLabs sind unverbindlich. Kontaktaufnahme, Erstgespräch und ein etwaiger kostenloser Designentwurf begründen noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.
PageLabs übermittelt dem Kunden ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Vergütung, laufenden Kosten und dem geplanten zeitlichen Rahmen. Das Angebot kann innerhalb von 30 Tagen ab Zugang in Textform angenommen werden, sofern darin keine andere Frist bestimmt ist. Der Vertrag kommt mit rechtzeitiger ausdrücklicher Annahme des Angebots zustande.
3. Kostenloser Designentwurf
PageLabs kann nach einem Erstgespräch unverbindlich einen kompakten statischen Designentwurf erstellen. Dieser zeigt eine erste gestalterische Richtung und umfasst weder eine vollständige oder funktionsfähige Website noch eine Korrekturschleife.
Der Entwurf dient ausschließlich der Entscheidung über eine mögliche Beauftragung. Ohne anschließenden Auftrag darf er nicht genutzt, veröffentlicht, nachgebaut, vervielfältigt oder an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden. Sämtliche Rechte verbleiben bis zu einer abweichenden Vereinbarung bei PageLabs.
4. Leistungen und Projektablauf
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. PageLabs erbringt nur Leistungen, die dort ausdrücklich vereinbart sind oder später in Textform ergänzt werden.
Soweit das Angebot nichts Abweichendes bestimmt, sind zwei gebündelte Korrekturschleifen enthalten. Feedback und Änderungswünsche sind vom Kunden gesammelt, eindeutig und innerhalb vereinbarter Fristen zu übermitteln. Zusätzliche Gestaltungsrichtungen, neue Funktionen, nachträgliche strukturelle Änderungen und sonstige Erweiterungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden erst nach Abstimmung gesondert angeboten und vergütet.
Projekt- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögert sich das Projekt wegen fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben oder nachträglicher Änderungswünsche des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt PageLabs die für das Projekt erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Zugänge und vorhandenen Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere nur dem Kunden bekannte Unternehmensangaben, Leistungsdetails, Unternehmensgeschichte, persönliche Biografien, Kontaktdaten, vorhandene Logos und Markenmaterialien.
Der Kunde prüft Entwürfe, Texte, tatsächliche Angaben und Freigaben sorgfältig. Er benennt erkennbare Fehler oder Änderungswünsche unverzüglich und stellt sicher, dass zuständige Ansprechpartner Entscheidungen innerhalb der vereinbarten Zeit treffen können.
Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, darf PageLabs die betroffenen Arbeiten bis zur Mitwirkung aussetzen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnet werden.
6. Inhalte, Medien und KI-Unterstützung
Der Kunde kann eigene Texte, Bilder und sonstige Inhalte bereitstellen. Fehlen allgemeine Website-Texte, darf PageLabs sie auf Grundlage der verfügbaren Informationen erstellen und dabei generative KI einsetzen. PageLabs darf bereitgestellte Texte redaktionell bearbeiten, kürzen, strukturieren und sprachlich anpassen. Der Kunde prüft und bestätigt vor Veröffentlichung insbesondere fachliche Aussagen und die sachliche Richtigkeit.
PageLabs darf bereitgestellte Bilder technisch und gestalterisch bearbeiten, auch mit KI-gestützten Werkzeugen, insbesondere hinsichtlich Belichtung, Farbe, Bildausschnitt und Schärfe. Soweit keine geeigneten Kundenbilder vorliegen, darf PageLabs nach Abstimmung geeignete Stockmedien oder KI-generierte Bilder einsetzen.
Der Kunde gewährleistet, dass er PageLabs die zur Bearbeitung und Veröffentlichung erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten einräumen darf und notwendige Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen. Für Stockmedien, Schriftarten, Plugins und andere Drittinhalte gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen.
7. Rechtstexte-Setup
PageLabs erbringt keine individuelle Rechtsberatung und prüft das Geschäftsmodell des Kunden nicht rechtlich. Soweit vereinbart, kann PageLabs ein technisches Rechtstexte-Setup über einen hierfür lizenzierten externen Rechtstextdienst anbieten. PageLabs erfasst dazu gemeinsam mit dem Kunden die erforderlichen tatsächlichen Angaben und bindet die dort erzeugten Texte unverändert in die Website ein.
Der Kunde ist für vollständige und richtige Angaben gegenüber dem Rechtstextdienst verantwortlich und gibt die erzeugten Texte vor Veröffentlichung frei. Für die Leistungen des Rechtstextdienstes gelten dessen Bedingungen. Individuelle rechtliche Zweifelsfragen hat der Kunde durch den Anbieter des Rechtstextdienstes oder eine befugte Rechtsberatung klären zu lassen.
8. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten einmaligen und laufenden Preise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen.
Für die Website-Erstellung werden 50 Prozent des einmaligen Projektpreises nach Vertragsschluss als Anzahlung fällig. PageLabs beginnt mit der kostenpflichtigen Projektarbeit nach Eingang der Anzahlung. Die verbleibenden 50 Prozent werden nach Fertigstellung und Abnahme, spätestens vor Veröffentlichung der Website, fällig.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist darf PageLabs noch nicht erbrachte Leistungen und laufende, nicht sicherheitskritische Betreuungsleistungen bis zur Zahlung aussetzen.
9. Fertigstellung und Abnahme
Nach Fertigstellung stellt PageLabs dem Kunden die Website zur Prüfung bereit und fordert ihn zur Abnahme auf. Der Kunde nimmt die vertragsgemäß hergestellte Website innerhalb einer angemessenen Frist ab oder verweigert die Abnahme unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die Website gilt außerdem als abgenommen, wenn der Kunde sie mit Kenntnis der Fertigstellung produktiv veröffentlicht oder nutzt, ohne wesentliche Mängel vorzubehalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme bleiben unberührt.
10. Laufende Betreuung
Die laufende Betreuung umfasst die im Angebot oder Paket genannten Leistungen, insbesondere Managed Hosting, TLS/SSL, technische Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Backups, Performance-Kontrolle, Analytics, Support und ein vereinbartes Zeitkontingent für kleinere Inhaltsänderungen.
Als kleinere Inhaltsänderungen gelten insbesondere Anpassungen vorhandener Texte, Bilder und Inhalte. Neue Seiten, neue Funktionen, grundlegende Layoutänderungen, Rebranding und vergleichbare Erweiterungen sind nicht umfasst. Nicht genutzte Änderungszeit wird nicht in Folgemonate übertragen und nicht ausgezahlt. Mehraufwand wird vor Ausführung abgestimmt und gesondert vergütet.
11. Managed Hosting und technische Anbieter
PageLabs stellt Hosting, TLS/SSL, DNS/CDN und vereinbarte technische Betriebsleistungen als Managed Service unter Einsatz sorgfältig ausgewählter externer Anbieter bereit. PageLabs betreibt keine eigenen Rechenzentren und bleibt für den vereinbarten Leistungsumfang Ansprechpartner des Kunden.
PageLabs darf eingesetzte Anbieter durch gleichwertige Anbieter ersetzen, sofern Leistung, Sicherheit und Datenschutz dadurch nicht wesentlich verschlechtert werden. Soweit PageLabs personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter werden darin oder in einer zugehörigen aktuellen Liste ausgewiesen.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartungsarbeiten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von PageLabs können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken. PageLabs wird zumutbare Maßnahmen zur Störungsbehebung ergreifen.
12. Booking und weitere Drittanbieterdienste
PageLabs Booking wird nur als Erweiterung für Websites angeboten, die PageLabs erstellt und betreut, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Funktionsumfang, Nutzerzahl, Ressourcen und laufende Vergütung ergeben sich aus dem gewählten Paket oder Angebot.
Bei der Anbindung von Kalender-, Video-, Zahlungs- oder sonstigen Drittanbieterdiensten gelten ergänzend deren Bedingungen. Der Kunde stellt erforderliche Konten und Zugänge bereit und trägt unmittelbar von Dritten berechnete Entgelte, sofern nichts anderes vereinbart ist. PageLabs schuldet die fachgerechte Einrichtung und Integration, aber keine unveränderte dauerhafte Verfügbarkeit fremder Dienste.
13. Nutzungsrechte, Agenturhinweis und Referenzen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten und abgenommenen Arbeitsergebnissen.
An generischen Komponenten, Bibliotheken, Vorlagen, Arbeitsmethoden und wiederverwendbaren technischen Bausteinen verbleiben die Rechte bei PageLabs. Der Kunde erhält daran ein dauerhaftes einfaches Nutzungsrecht, soweit dies für Betrieb und vertragsgemäße Weiternutzung seiner Website erforderlich ist. Nicht ausgewählte Entwürfe und verworfene Varianten verbleiben bei PageLabs.
PageLabs darf in der Fußzeile der Website einen kleinen, gestalterisch zurückhaltenden und verlinkten Hinweis „Website erstellt & betreut von PageLabs“ setzen. Eine Entfernung oder abweichende Gestaltung kann im individuellen Angebot vereinbart werden.
PageLabs darf die veröffentlichte Website, den Namen und das Logo des Kunden sowie sachliche Abbildungen des Projekts als Referenz auf der eigenen Website und in eigenen Geschäftskanälen verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder im Angebot etwas anderes vereinbart ist.
14. Laufzeit, Zahlungsweise und Vertragsende
Bei monatlicher Zahlung besteht keine Mindestlaufzeit. Die Betreuung läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.
Bei jährlicher Vorauszahlung wird die Betreuung für jeweils zwölf Monate vergütet. Ein Wechsel zur monatlichen Zahlung wird erst nach Ablauf des bereits bezahlten Zwölfmonatszeitraums wirksam. Bei monatlicher Zahlung kann der Kunde zum nächsten Abrechnungszeitpunkt in die jährliche Vorauszahlung wechseln. Der gewünschte Wechsel ist PageLabs spätestens einen Monat vor dem maßgeblichen Wechseltermin in Textform mitzuteilen. Bereits gezahlte Jahresentgelte werden bei einer ordentlichen Beendigung nicht anteilig erstattet.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Ende der Betreuung und vollständiger Bezahlung stellt PageLabs dem Kunden auf Anfrage einen Export der kundenspezifischen Website bereit. Dieser umfasst die zur weiteren Nutzung erforderlichen kundenspezifischen Quell- und Inhaltsdateien, öffentlich verwendete Medien sowie, soweit vorhanden, einen aktuellen statischen Build.
Nicht herausgegeben werden Zugangsdaten und Geheimnisse, interne Bereitstellungs- und Verwaltungsinfrastruktur von PageLabs sowie Bestandteile, deren Übertragung durch Rechte Dritter ausgeschlossen ist. Der Export umfasst keine Migration oder Einrichtung bei einem neuen Anbieter. Übertragbare Domains und Zugänge werden nach Vertragsende und vollständiger Bezahlung zur Übernahme bereitgestellt.
15. Mängelrechte
Für Mängel der Website gelten die gesetzlichen Rechte. PageLabs erhält zunächst Gelegenheit, einen gemeldeten Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und nachzuerfüllen. Der Kunde unterstützt die Fehlersuche durch eine nachvollziehbare Beschreibung und die erforderlichen Informationen.
Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf nachträglichen Eingriffen des Kunden oder Dritter, ungeeigneter fremder Infrastruktur, einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder Änderungen fremder Dienste beruht und PageLabs die Ursache nicht zu vertreten hat.
16. Haftung und Leistungsgrenzen
PageLabs haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
PageLabs schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Suchmaschinenposition, Reichweite, Zahl von Anfragen oder Umsatzentwicklung. PageLabs haftet nicht für vom Kunden bereitgestellte rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Störungen fremder Dienste, die PageLabs nicht zu vertreten hat.
17. Vertraulichkeit, höhere Gewalt und Schlussbestimmungen
Die Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende nicht öffentliche Geschäfts-, Projekt- und Zugangsinformationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Bei höherer Gewalt und anderen von der betroffenen Partei nicht zu vertretenden Leistungshindernissen verlängern sich Ausführungsfristen angemessen. Dauert das Hindernis wesentlich länger an, bleiben die gesetzlichen Beendigungsrechte unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
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